Zur Willkürinitiative

Meine Grossmutter mütterlicherseits war Französin, jene väterlicherseits Deutsche. Aufgewachsen bin ich einen (Weltrekord-verdächtigen) Steinwurf entfernt von der französischen Grenze, die von meinen Eltern während des Krieges noch als existentiell bedrohlich wahrgenommen wurde. Daher bin ich mir wohl akuter als andere bewusst, wie zufällig die Farbe des Passes ist. Weil ich meinen roten Pass nicht “verdient” habe, kann ich auch nicht recht stolz darauf sein, obwohl ich glücklich  zufrieden bin, ihn zu besitzen. Ich stehe loyal zu diesem Gemeinwesen, weil es die individuelle Freiheit in vergleichsweise geringer Weise beschneidet. Als Patriot würde ich mich aber nicht bezeichnen, denn meine Loyalität ist nicht bedingungslos.

Warum nun dieses Bekennerschreiben? Es soll meine Befindlichkeit im Bezug auf die sogenannte Einbürgerungsinitiative der SVP illustrieren. Unter dem Mogeltitel “Für demokratische Einbürgerungen” soll ein rechtsstaatlich differenziertes, auf die demokratisch legitimierte Verfassung abstellendes Verfahren torpediert werden, das, wie Die Schweizermacher belegen, einen wesentlichen Einfluss auf “unser” Selbstbewusstsein als Land ausübt.

Den individuell-konkreten Einbürgerungsbeschluss als politisch qualifizieren zu wollen ist ein weiterer billiger Taschenspieler-Trick. Er soll davon ablenken, dass die Initiative im Grunde nur eins will: Willkür. Der Einbürgerungsentscheid wäre im Einzelfall nur dann politischer Natur, wenn sich der Einbürgerungswillige z.B. einer Anhörung über seine politische Grundhaltung unterstellen müsste, auf welche gestützt dann entschieden würde. In der Praxis ist das aber nicht der Fall und wird von den Initianten wohlweislich auch nicht verlangt, denn sonst würden Vertreter politischer Minderheitspositionen kaum je eingebürgert werden können. Wenn schon Politik, dann gilt es die politische Dimension der Einbürgerung darauf zu beschränken, die Regeln und Voraussetzungen in beliebiger Strenge  Selektivität allgemein festzulegen. Wenn der Einbürgerungswillige diese Regeln und Voraussetzungen aber erfüllt, so muss er nach rechtsstaatlichen Grundsätzen einen einklagbaren Anspruch auf das Bürgerrecht haben. Willkür ist überflüssig  hat keinen Platz.

Selbstverständlich steht es uns formal frei, ein Willkürregime bei der Einbürgerung zu führen. Ich kann darin aber keinerlei praktischen Nutzen erkennen, im Gegenteil: Die Initiative ist nur ein weiterer Beleg unter vielen für die grob fahrlässige Geringschätzung, die die SVP der verfassungsmässigen Gewaltenteilung im allgemeinen und der Dritten Gewalt im besonderen entgegenbringt. Meines Erachtens ist es aber eine Frage des politischen Anstands, dem Einbürgerungswilligen, der die von uns definierten Voraussetzungen erfüllt und somit seit Jahren im Ort wohnt und Steuern bezahlt, das gewünschte Mitspracherecht zu geben. Dass er dabei als Bittsteller in Erwartung des berüchtigten Daumensignals aufzutreten hat, ist erniedrigend, kleinlich und überflüssig. Darum lehne ich diese Initiative am 1. Juni überzeugt ab.

15 Kommentare:

  1. Andreas Kyriacou, 13. Mai 2008, 12:20

    Und wie bringt man diese rechtsstaatlichen Prinzipien den freisinnigen Ja-Sagern bei? Im bürgerlichen Pro-Komitee sitzen immerhin gleich fünf FDP-National- und Ständeräte: Filippo Leutenegger (NR ZH), Otto Ineichen (NR LU), Georges Theiler (NR LU), Walter Müller (NR SG) und Hans Hess (SR OW).

     
  2. Konstantin, 13. Mai 2008, 13:50

    Hallo Christian, mich stört an Deiner Argumentation, dass Du Volksentscheiden eine “Willkür” unterstellst, ohne diese irgendwie argumentativ oder statistisch nachgewiesen zu haben. Im Gegenteil: Du gibst sogar selbst zu, dass Menschen mit einer politischen Minderheitsmeinung auch in Urnenentscheidungen eingebürgert werden. In einem Willkür-System wäre das wohl kaum der Fall. Der Verweis auf den Film “Die Schweizermacher” ist auch ein schlechtes Argument, da es sich um einen Film und nicht um die politische Realität handelt. “Die Schweizermacher” ist und bleibt ein Spielfilm, der nunmal mehr über die moralischen Werte des Regisseurs aussagt, als über die tatsächlich vorhandene politische Realität. In einem Film kann man auch Mord- und Totschlag thematisieren; das muss noch lange nicht heissen, dass es in der Realität genauso zu und her geht. Das gilt für jeden Spielfilm, ob Kunstwerk oder kommerzieller Hollywoodstreifen. Kunst ist nunmal Natur minus X, wobei das X eine unbestimmte Grösse haben kann.
    Direktdemokratische Entscheide können willkürlich sein: sie können aber auch einfach nur das Ergebnis einer geteilten Rationalität sein. Wie viel Willkür hineinspielt, kann man nicht immer klar erfassen. Fact ist aber auch, dass sehr viel geteiltes und kommuniziertes Wissen in jeder Abstimmung mindestens eine genauso grosse Rolle spielt. Eine hundertprozentige Willkür kann dem Volk nun auch nicht nur unterstellt werden. Wer die Willkür von Volksentscheiden für eine immer gegebene Tatsache hält, ist kein Demokrat.
    Des weiteren stört mich, dass Du einerseits dem direktdemokratischen Entscheid Willkür unterstellst und andererseits die mögliche Willkür von Richtern und Kommissionen kleinredest. Wer weiss schon, ob die Bundesrichter weniger willkürlich entscheiden als die Stimmbürger an der Urne? Im Gegenteil: im Fall der Problemfamilie in Rüschlikon (Der Vater als Sexualstraftäter, die Töchter als Anführerinnen einer kriminellen Mädchenbande und der Sohn als Messerstecher) war’s sogar so, dass die vermeintlich rationaler urteilenden Experten den Aufenthalt einer Familie mit mehreren kriminellen Familienmitgliedern jahrzehntelang ermöglicht haben. Wenn es nach den Bundesrichtern ginge, müsste jeder Kriminelle gleichermassen den roten Pass erhalten, damit man ihn nicht mehr ausschaffen kann. Von dieser Willkür spricht unter den Gegnern der Initiative niemand mehr.
    Der dritte Teil besteht in der Glorifizierung der Gewaltenteilung. Auch das ist in der Realität nie gegeben. Die wenigsten Bundesrichter sind parteilos. Oft werden sie nur in ihr Amt gewählt, weil sie gerade zu den federführenden Parteien gehören und oft zu dem Zweck, Gerichtsentscheide im Sinne der Parlamentarier zurechtzubiegen, d. h. zahlreiche Rekursmöglichkeiten bei Einbürgerungen und lange Verfahrenswege, um Einbürgerungsentscheide an der Urne nötigenfalls sogar auszuhebeln. Diese Dinge lassen sich anhand diverser Bundesgerichtsentscheide belegen. Es zeigt sich immer öfter, dass eine Nichteinbürgerung als Affront verstanden wird, obwohl hinter jeder Nichteinbürgerung oft rationale Überlegungen stehen. Bundesrichter agieren dabei als verlängerter Hebelarm des linksdominierten Parlaments und der einzige Aspekt, der dabei in den Vordergrund gerückt wird, ist es, direktdemokratische Rechte der Gemeinden einzuschränken. Von einer funktionierenden Gewaltenteilung kann besonders auf Bundesebene nicht die Rede sein.
    Dabei ist klar, dass der Schweizer Pass nun einmal etwas ist, was sich jeder Ausländer erst einmal verdienen muss. Ein Automatismus besteht nicht. Letzten Endes geht es darum, dass jeder Ausländer sich zuerst in seiner Wohngemeinde integrieren soll, d. h. sich auch den Respekt seiner Schweizer Nachbarn und Freunde verdienen muss. Wer sich darum nicht kümmern will, hat auch keinen Anspruch, dazuzugehören. Entweder man passt sich den Schweizer Normen und Werten an, oder man gehört nicht dazu. Das ist in jedem Verein so und das sollte auch beim staatlichen “Club”, zu dem man beitritt, nicht anders sein. Der Schweizer Pass darf nicht gratis sein.

     
  3. Sisyphos, 13. Mai 2008, 21:31

    Ich gestehe ich bin bei dieser Abstimmung noch nicht wirklich einer gefestigten Meinung. Hätte sich die Initiative damit begnügt, a) Urnenabstimmungen und damit mehr Gemeindeautonomie zuzulassen und b) einen Rechtsweg namentlich für materielle Rechtsverweigerung (”eine billige und schnoddrige Begründung gilt nicht”) vorzusehen, wäre es irgendwie einfacher.

    Aber die Argumente etwa von Robert Nef, wonach es möglich sein muss, dass Gemeinschaft über Neueintritte willkürlich entscheiden darf, sind nicht ganz von der Hand zu weisen. Schliesslich beanspruche ich ja auch das Recht, mir nicht genehme Gäste “willkürlich” einfach vor die Haustüre zu setzen. Sollte dies auf staatlicher Ebene denn nicht auch möglich sein? Vielleicht gaukelt die Initiative ja aber auch nur eine Welt vor, in der alle einander kennen. Haben einige Liberale deshalb womöglich zusehr das Rütli vor Augen und zuwenig die Agglomeration?

    Handkehrum teile ich aber auch das “Urvertrauen” nicht, das Etatisten in den Staat haben. Es gibt mindestens genauso viele willkürliche behördliche und gerichtliche Entscheide (man führe sich nur schon mal steuerrechtliche Entscheide zu Gemüte…). Volksentscheide sind demgegenüber aber keineswegs notwendigerweise willkürlich und fies. Klar, da war mal “Emmen” (alle Bewerber mit jugoslawischem Namen wurden im Unterschied zu den anderen nicht eingebürgert). Aber keiner behauptet ja wohl, dass dies die Regel ist. Im Gegenteil: Jeder, der schon mal an einer Gemeindeversammlung zugegen war (ja, wer von all den Kritikern war denn schon mal dabei, hmm…?), weiss, dass die Teilnehmer im allgemeinen “überfleissig” sind, sich Zeit nehmen, die Materie gründlich zu lesen und sich selber für sehr wichtig halten: Die allermeisten Teilnehmer haben an sich selber den Anspruch, die Probleme nach bestem Wissen und Gewissen anzugehen.

    Schlussendlich zählt aber deshalb vielleicht einfach nur das psychologische Argument der Erniedrigung des Einzelnen durch das Kollektiv. Auch wenn es um Bittsteller geht: vor einer gaffenden Menge die sprichwörtlichen Hosen runterlassen zu müssen und jede Privatsphäre vor Leuten aufzugebes, die das selber nie tun mussten, halte ich eher nicht so für ein freiheitliches Ideal. Dem scheint mir das “Behördengeheimnis” dann schon eher vorzuziehen zu sein.

    Deshalb, es wird wohl ein zähneknirschendes Nein geben zur Einbürgerungsinitiative.

     
  4. Robert Nef, 13. Mai 2008, 21:37

    Man kann den Staat als Anstalt und den Bürger als Benützer sehen oder als Körperschaft und den Bürger als Mitglied. Für beide Auffassungen gibt es gute Gründe, auch aus liberaler Sicht. In der schweizerischen Eidgenossenschaft hat bisher die körperschaftliche Auffassung vorgeherrscht. Das kann man falsch finden und neu regeln wollen. Was ich nicht verstehe, ist die Aggressivität mit der gegen diese bisher allgemein akzeptierte Auffassung losgezogen wird. Wie wenn die Schweiz bis zum Bundesgerichtsentscheid von 2003 ein menschenrechtsverletzender Willkürstaat gewesen wäre, in dem man Einbürgeruungswillige regelmässig grundlos diskriminiert und schikaniert hätte. Ich höre immer wieder von Immigranten - Eingebürgerten und Nichteingebürgerten -, die über grosse und weltweite Erfahrungen mit Integrations-und Assimiliationsverfahren haben, dass die Schweiz mit ihren 20 Prozent Einwanderern (Tendenz steigend), ein ausserordentlich fremdenfreundliches, offenes Land sei. Die Einbürgerung durch Zuwahl in der Wohngemeinde finden viele eine sehr gute und integrationsfreundliche Idee, die letztlich die Akzeptanz fördere und nicht behindere und den Eingebürgerten das Gefühl vermittle, mehrheitlich “aufgenommen” und akzeptiert zu sein. Dass es dabei gelegentlich auch einen Fehlentscheid gibt, der übrigens in der Regel auch ohne Gerichtsurteil durch etwas Geduld korrigierbar ist, soll nicht bestritten werden. Wird denn eine Spezialbehörde bzw. ein Gericht immer “richtig” entscheiden?
    Nicht weil ich der Meinung bin, dies sei die einzig “richtige” und liberale Argumentation, aber weil mich die Ausschliesslichkeit mit der die Initiativgegner ihre Meinung als einzige”politisch korrekte” vertreten, ärgert, füge ich nich meinen NZZ Lerserbrief an - in der ungelkürzten Originalfassung.

    Einbürgerung als Zuwahl
    Was in der aktuellen Diskussion um Demokratie und Rechtsstaatlichkeit meist übersehen wird, ist die in der eidgenössischen Staatsauffassung verankerte Vorstellung von der Rechtsnatur der Einbürgerung. Sie ist eine Zuwahl, und niemand hat den Anspruch, als aktiv mitbestimmender (und damit in der Mehrheitsposition andere auch fremdbestimmender) Citoyen gewählt zu werden. Dass es ausgerechnet Linke sind, welche den Eintritt in eine Körperschaft als Verwaltungsakt sehen wollen, zeigt, wie opportunistisch sie argumentieren. Offenbar steht die Erwartung im Vordergrund, man könne durch eine Einschränkung der Basisdemokratie bei der Einbürgerung die Zahl der links wählenden Wohlfahrtsstaatsklienten erhöhen. In einer körperschaftlich ausgerichteten Demokratie hat niemand das Recht, gewählt zu werden. Die Eingebürgerten und ihre Nachkommen werden nämlich als Angehörige des aktiven Stimm- und Wahlvolks für alle Zeiten in die höchste gesetzgebende Behörde der Schweiz gewählt. Sie werden damit vollberechtigtes Mitglied einer politischen Körperschaft und können ab sofort und auf allen Ebenen mit ihrer Stimme Einfluss auf die andern Mitglieder nehmen. Darum gehört es zu den Grundrechten eines Mitglieds, darüber zu entscheiden, wer neu dazugehört und wer nicht. Dass Wahlen – auch Abwahlen – letztlich willkürlich sind, bestreitet niemand. Aber weder unter dem Titel Demokratie, noch unter dem Titel Rechtsstaat kann gefordert werden, dass sich Nichtgewählte – ausser bei Formfehlern – an Gerichte wenden können. Oder sollen schliesslich nationale oder gar internationale Gerichte über zulässige und unzulässige Wahlmotive entscheiden können und damit über dem Wählerwillen stehen? Selbstverständlich kann jede Gemeinschaft das Verfahren der Zuwahl selbst bestimmen. Am Wesen der Wahl sollte man nicht rütteln, vor allem dann nicht, wenn man sich selbst als autonomer Citoyen fühlt.
    Robert Nef, St.Gallen und Zürich

     
  5. Christian Dreyer, 13. Mai 2008, 22:44

    Die Kommentatoren haben eine Reihe interessanter Punkte aufgeworfen - danke!

    Andreas, ich hoffe, dass der Souverän diesen Part übernehmen wird - generell-abstrakt, so wie es sich gehört. Was die Position freisinniger Exponenten angeht, so sind diese ohnehin zunehmend irrelevant. Ich sage das als ehemaliges, aufgrund des Pellismus freiwillig ausgetretenes Parteimitglied. Mit ihrer Oszillation zwischen kollektivistischen und rechts-konservativen Positionen will sich die FDP eine Position der Mitte aufbauen, die nur noch als statistisch-quantenmechanische Positionswolke umschrieben werden kann. Et j’en passe…

    Hinsichtlich der korporatistischen Position Roberts bin ich der Auffassung, dass diese von der sozialen Realität (leider?) überholt ist. Ich habe (tatsächlich, Sisyphos!) schon an mehreren Einbürgerungsbeschlüssen meiner Bürgergemeinde mit 1500 Einwohnern teilgenommen - von mitgliedschaftlicher Identifikation keine Spur, es war ausnahmslos jedes Mal peinlich. Das Ideal der Landsgemeinde ist also nicht nur nicht zeitgemäss (das könnte es ja wieder werden), sondern durch die physische und kommunikative Mobilität generell überholt: Wenn der heutige Mensch über nicht mehr als 6 Knoten mit jedem anderen Menschen dieser Erde verbunden ist, aber trotzdem nur eine soziale Aufmerksamkeitsspanne von 150 Kontakten hat, muss zwingend das unmittelbare geographische Umfeld leiden. Im übrigen argumentiere ich bewusst nicht mit Fehlentscheiden, weil diese in beiden Modellen unvermeidlich sind. Wie gesagt, ich vermag keinen Nutzen des “politischen” Einbürgerungsbeschlusses zu erkennen. Und, Robert, was das Dir vermittelte positive Fremdbild von der Schweiz angeht, so gibt es auch andere Sichtweisen, die z.T. sogar hohen Unterhaltungswert haben.

    A propos aggressive Ausschliesslichkeit gewisser Initiativgegner (ich hoffe, mein Votum fällt nicht darunter?), so vermute ich, dass das mit den wiederholten Angriffen auf die Gewaltenteilung zusammenhängt - es ist ja nicht das erste Mal, dass die SVP in dieser Hinsicht auffällt. Ihre Exponenten begehen aber den Kardinalfehler, dass sie ihnen nicht genehme richterliche Entscheidungen der Gewaltenteilung an sich anlasten, die daher durch vermeintlich unfehlbare direktdemokratische Entscheide wegzuputschen sei. Dabei vergessen sie aber (hoffe ich!), dass die im System angelegte Lösung darin bestehen würde, das vom Richter angewendete Recht so zu ändern, dass die vermeintlichen Fehlentscheide nicht mehr vorkommen.

    Im übrigen wundere ich mich, Robert, dass Du Deine Meinung als “politisch korrekte” wahrgenommen haben möchtest. Sind wir jetzt schon so weit gekommen, oder verstehe ich da etwas miss?

     
  6. Sisyphos, 13. Mai 2008, 23:13

    Das mit der Teilnahme an GVs war nicht auf dich gemünzt, Christian. ;-)

     
  7. Robert Nef, 19. Mai 2008, 11:55

    Zu Christian Dreyer: Nein, ich war und bin meistens sogar stolz, wenn ich bei den “politisch Unkorrekten” geortet werde. Wenn ich aber dort nur wenige Freunde antreffe,mache ich mir Sorgen - über mich oder über meine meine Freunde oder über beide… Ich komme soeben von einer 2–tägigen Wanderung mit pensionierten Mittelschulfreunden zurück, alles Akademiker und – nach Selbstdeklaration – Liberale. Als ich sagte, ich werde bei der Einbürgerungsinitiative Ja stimmen, zuckten sie zusammen, wie wenn ich soeben gestanden hätte, meine Grossmutter umgebracht und meine Tochter vergewaltigt zu haben…So wirksam ist das mediale und professorale Trommelfeuer und die generelle Dämonisierung und Diffamierung der SVP- Einbürgerungsinitiative.
    Das intellektuelle Malheur ist offenbar dort passiert, wo man dem präzisen Begriff “Verwaltungsakt“ den schwammigen Begriff „politischer Akt“ gegenüberstellte, und damit die Diskussion um Rechtsstaat und Demokratie eröffnete und in die Pro- und Anti- SVP Debatte integrierte… Auch Wahlen und Urnenentscheide sind nicht nur demokratisch, sondern auch „rechtsstaatlich“, und jeder persönliche Entscheid für eine Lösung oder für eine Person oder für eine Vertragsbindung ist willkürlich. Der Begriff Rechtsstaat wird heute als Keule gegen politische Vorstöße mißbraucht, sein Ursprung ist die Bindung des governments und der Gerichte (und nicht des freien Aktivbürgers!) an das Recht. Das Funktionieren des Privatrechts beruht auf dem Ausblenden der „letzten Motive“ und auf dem Verzicht, sie justiziabel zu machen. Nicht anders ist das bei Wahlen, Nichtwahlen und Abwahlen. Philosophisch gesehen sind sowieso die meisten Begründungen nichts als nachträgliche Rechtfertigungen für spontanes Verhalten.
    Im weitern Sinn sind dafür natürlich auch Verwaltungsakte (und auch Gerichtsurteile) politische Akte und deren die Legitimation beruht immer auf kombinierten Verfahren. Statt von „politischem Akt“ hätte man den präziseren, von mir gewählten (und in allen Leserbriefabdrücken von der Redaktion wieder herausgestrichenen!) Begriff Zuwahl oder „Aufnahme als Mitglied“ in einem Gremium in dem es kein „Recht auf Aufnahme“ gibt, gegenüberstellen müssen. Dann wäre das Problem auf der richtigen Ebene angesiedelt und diskutiert worden. Wenn man einmal diese Weichenstellung verpaßt, gerät man unweigerlich auf falsche Geleise. Ja, man kann und darf die Einbürgerung als Verwaltungsakt deuten, man entfernt sich dabei aber einfach von der staatsrechtlichen und staatsbürgerlichen Tradition der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Dass sich ausgerechnet ein Gericht anmaßt, diesen Schritt allgemeinverbindlich zu vollziehen, ist ein besonders störender Verstosss gegen die verfassungsrechtliche Kompetenzordnung und ich wundere mich, dass niemand beanstandet, wenn ein ehemaliges Mitglied des Bundesgerichts im Lande und sogar am zwangsgebührenfinanzierten TV herumtingelt, und politisch für seine Meinung wirbt. NZZ, wo bist Du?
    Ich finde den Initiativtext übrigens nicht besonders gut. Er ist eine Notbremse gegen ein Fehlurteil des Bundesgerichts. Dort wurde und wird der Föderalismus ausgehebelt, und nicht bei den notwendigerweise unbeholfen wirkenden Reparaturversuchen.
    Im übrigen ist es kein gutes Zeichen, wenn in einer Grundsatzfrage die Staatsrechtslehrer praktisch unisono argumentieren und damit alle ihre Vorgänger und nichtprofessoralen Mitbürger mit anderer Auffassung zu Grund- Menschenrechtsverletzern und –verächtern stempeln. Die Mobilisierung des Völkerrechts in der Frage der Rechtsnatur des Einbürgerungsaktes ist nicht gerechtfertigt. Sonst wäre ja ein körperschaftliches Staatsverständnis völkerrechtswidrig. Dann müßte man auch die israelische, die japanische und die liechtensteinische Auffassung von Staatsbürgerschaft völkerrechtlich anklagen. Wer in welchem Verfahren als Staatsbürger akzeptiert wird und wer nicht, gehört zur Intimsphäre des nationalstaatlichen Rechtes. In Japan werden pro Jahr weniger als 30 Menschen eingebürgert. Soll die Welt den Japanern vorschreiben, wen sie in welchem Verfahren als Japaner akzeptieren?
    Ich fürchte mich weder vor einer Annahme noch einer Ablehnung der Initiative. Falls sie Initiative angenommen wird, und dies auf die populistisch-nationalistische xenophobe Verführungskunst und Propaganda zurückgeführt wird, haben wir einen neuen fatalen Schritt zum Zweiparteienstaat: Anti-SVP und SVP. Es gibt nichts unvernünftigeres als die Zweiteilung der Welt in Vernünftige und Unvernünftige.
    Und ich leiste mir jene politische Unkorrektheit, gelegentlich jene für vernünftiger zu halten, welche von der sog. “Koalition der Vernunft” diffamiert werden.

     
  8. Konstantin, 19. Mai 2008, 20:37

    Ist es politisch korrekt, dass sich FDP, CVP und SP anmassen, allein die “Koalition der Vernunft” zu sein? Wer sich selbst derartige Atrribute anheftet, diskriminiert all jene, die nicht mit der eigenen Meinung übereinstimmen. Es zeugt von einer unglaublichen Geringschätzung Andersdenkender, wenn man die Vernunft für sich alleine gepachtet haben will und den politischen Gegner als “unvernünftig” taxiert. Für mich ist das jedenfalls sehr wohl ein Grund, die Arroganz dieser drei Parteien an der Urne abzustrafen - und zwar nicht unbedingt in dieser Initiative, sondern bei den nächsten Wahlen, damit endlich jemand diese hohen Herren von ihrem hohen Ross runterwirft. Es gibt nichts, was das politische Klima in diesem Land mehr vergiftet, als eine kleine selbstverliebte Elite aus Professoren, Juristen und Politikern, die in einem demokratischen Rechtsstaat von sich behauptet, die ganze Weisheit der Welt für sich gepachtet zu haben.
    Es wird von Willkür gesprochen, gleichzeitig sind genau jene, die den anderen diese unschönen Attribute anheften, gerade selbst jene, die mit uneingeschränkter Macht eine Willkürherrschaft aufbauen woll. Es gibt Fehler in Gemeindeabstimmungen, bei Einbürgerungsentscheiden etc., aber ich behaupte mal, dass es mindestens genauso viele Fehler bei Bundesrichtern, Expertengremien und parlamentarischen Komissionen gibt - und zwar nicht, weil diese Leute inkompetent sind, sondern schlicht weil sie Partikularinteressen verfolgen, so wie jeder Bürger in diesem Staat das tut. Ist eine Behörde oder ein Gremium ohne Einschränkung tätig, dann kann und wird sie alles tun, um ihre Macht und ihren Einflussbereich zu vergrössern. Am Ende entscheidet nicht mehr das Volk und die gewählten Parlamentarier, sondern nur noch die Experten und Nomenklatura. Gerade deshalb existiert eine direkte Demokratie in der Schweiz, um die Expertokraten in ihrem Einflussbereich einzuschränken. Es ist eine wesentliche Stärke der Schweizer Demokratie, dass wir unsere Probleme durch unkomplizierte Abstimmungen und Verfahren lösen können, ohne gleich den Anwälte und Richter herbeizitieren zu müssen und jahrelang zu prozessieren.
    Ausgerechnet diese Errungenschaft will der Juristenfilz abschaffen, und das Ziel ist auch klar: der einfache Bürger soll entmündigt werden, die politischen Rechte sollen künftig von spitzfindigen Juristen und zweifelhaften Winkeladvokaten kontrolliert werden. Aus den Experten spricht nicht die Stimme der Vernunft; da spricht die Stimme der Gier - nach Macht und Profit, nach Zwietracht und nach einem Juristenstaat amerikanischer Prägung, wo mit zweifelhaften Komissionen und Expertengremien Millionen umgesetzt werden.
    Die Argumentationsweise der Juristen lässt darauf schliessen, dass es nur darum geht, die eigene Macht zu zementieren. Die ganze “Antirassismus-”, “Rechtsstaatlichkeits-”Debatte dient nur noch als Feigenblatt. In Wahrheit geht es um einen Angriff auf die direkte Demokratie.

     
  9. abc, 20. Mai 2008, 22:07

    Die Argumente der Befürworter sind zugegebenermassen schwer widerlegbar. Herr Nef hat in seinen Beiträgen richtig erklärt, warum es keinen Anspruch auf Einbürgerung gibt. Einen solchen Anspruch will aber niemand-oder wenigstens kein Gericht.
    Warum ich das Anliegen der SVP stossend finde:
    Die “Traditionalisten” beharren gewissermassen auf einem Vetorecht der Stimmbürger der Gemeinde gegen einen eigentlich bereits beschlossenen Entscheid der übergeordneten Instanzen Bund und Kanton. Dieses Veto allein wäre an sich nichts verwerfliches, das Problem ist die Verschiedenheit der Verfahren auf Bundes-/Kantons- und Gemeindeebene: Während Bund und Kanton nach sachlichen, begründbaren Kriterien selektionieren, soll die Gemeinde bei ihrem Veto auch aus nicht begründbaren Motiven entscheiden können.
    Dies führt zu einem gewissen Spannungsverhältnis und kann im Extremfall dazu führen, dass ein Kandidat zuerst vom Kanton eine Zusicherung für die Einbürgerung erhält, welche rational begründet wurde und welche dem Kandidaten eine gewisse Sicherheit gibt, dass er sich richtig verhalten hat. Ist dann aber die Gemeinde am Zug, lehnt sie den Antrag ab, obwohl der Kandidat bereits eine Zusicherung erhielt, und begründet dies obendrein nicht einmal. In so einem Fall müsste eigentlich bei jedem Betroffenen sich das Urbedürfnis nach einer Begründung bemerkbar machen! Ich persönlich könnte vermutlich gut damit leben, dass mein Begehren im letzten Moment und wider aller erwarten doch noch gescheitert ist, unter einer Bedingung: dass man mir sagt warum!!
    Sorry für die Ausdrucksweise, aber man muss schon ziemlich hartgesotten sein, wenn man seine politischen Überzeugungen bzw. die Sorge um den Erhalt einer politischen Tradition prinzipiell über das menschliche Grundbedürfnis auf Begründung stellt. Ist es denn so schwer, über seinen Schatten zu springen, den “im Regen stehen gelassenen” mit einer kleinen Geste entgegenzukommen und wenigsten zu sagen, wieso man sie nicht als Mitglied will?
    Ich bin der Meinung, dass eine vorsätzliche Verweigerung dieser Geste durchaus gerichtlich gerügt werden darf, auch wenn der Betroffene kein Recht auf Einbürgerung hat.
    Aus diesem Grund bin ich gegen die Einbürgerungsinitiative der SVP.

     
  10. Siro Imber, 21. Mai 2008, 3:13

    In den meisten Kantonen entscheidet zuerst die Gemeinde, erst ganz am Schluss der Kanton, was ja auch logisch ist, weil die Gemeinden nur ein Ausfluss der souveränen Kantone sind, die ihr Bürgerrecht vergeben.

     
  11. Siro Imber, 21. Mai 2008, 3:15

    … die Kantone würden ja nicht wollen, dass ihr bereits erteiltes Bürgerrecht von einer nur ihres Gnaden bestehenden Gemeinde vereitelt wird.

    Der Bund erteilt nur eine Einbürgerungsbewilligung.

     
  12. Robert Nef, 21. Mai 2008, 10:40

    Das Schweizer Bürgerrecht wird bottom up verliehen. Es ist primär ein Gemeindebürgerrecht und dies wiederum spiegelt die Geschichte der Entstehung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, die aus einem Bündnis von zunächst lokalen Gemeinschaften und dann von Orten (die erst später Kantone genannt wurden) entstanden ist. In jedem Pass steht darum “Bürgerort”. Das alles könnte man verfassungsrechtlich neu und anders regeln, und dabei ist nichts sakrosankt. Die Meinung, ein Land sei umso freiheitlicher, je offener die Einbürgerungspraxis sei, ist allerdings naiv. Solange wir einen Wohlfahrtsstaat in Kombination mit Mehrheitsprinzip haben, können wir weder eine freie Einwanderung noch eine freie Einbürgerung zulassen. Immigration und Nationalisation sind ein “Intimbereich” des Verfassungsrechts, den man weder durch Richterrecht noch durch Völkerrecht durch die Hintertür verändern sollte. Durch die vielen - auch kleinräumigen - Wahlen und Abstimmungen ist es auch so, dass die politökonomische These, die einzelne Stimme falle ja gar nicht ins Gewicht, nicht zutrifft. Was als archaisches Relikt erscheint (Christian Dreyer), macht daher entscheidungstheoretisch durchaus Sinn. Es soll dort über die Aufnahme zusätzlicher stimmberechtigter Körperschaftsmitglieder entschieden werden, wo der Stellenwert des Mitbestimmungsrechts eines Körperschaftsmitglieds durch zusätzliche Mitglieder am spürbarsten verändert wird: auf kommunaler Ebene. Gleichzeitig kann dort die Integration auch am besten beurteilt werden. Es wundert mich daher nicht, wenn unsere Lösung andernorts durchaus nicht als veraltet, sondern als modellhaft gilt. Wilhelm Röpke hat mit guten Gründen das Recht, über die Zusammensetzung eines Gremiums, das via Mehrheitsentscheid ein Individuum fremdbestimmen kann, als wichtiges Indvidualrecht bezeichnet. Das ist alles nicht einfach kommunitaristische Nostalgie, sondern pure Entscheidungstheorie. Es ist richtig: Kanton und Bund setzen nur den Rahmen durch Minimalvoraussetzungen. Die durchaus interessante Vorstellung von einem Veto, die “Anonymus abc” ins Spiel bringt, müsste daher auch bottom up funktionieren. Der Kanton müsste ein unrechtmässig verliehenes Gemeindebürgerrecht mit einem Veto blockieren können und der Bund gegen allenfalls bundesrechtswidrige kantonale Vorschriften und Entscheidungen. Dies ist der einzige Punkt, bei dem die Gegner der Vorlage gute Gründe haben. Die Kommunalautonomie ist nicht überall jenes Bollwerk gegen die Einbürgerung Nichtintegrierter, wie das den Initianten vorschwebt. Und ein Dorfbewohner in der Innerschweiz kann nichts dagegen unternehmen, wenn in einer Stadtgemeinde mit grossen linken Mehrheiten zusätzliche Linksstimmer und Klienten des von ihm mitfinanzierten eidgenössischen Sozialstaates en masse durch Mehrheitsentscheid (und eben damit auch willkürlich) eingebürgert werden und ihn dabei in die Minderheitenposition des fremdbestimmten Mitzahlers drängen. Wer kann bei welcher Instanz dagegen rekurrieren? Die Debatte um die Rechtsnatur und die Funktion der Einbürgerung (und über das zuträgliche Mass) in einer halbdirekten Demokratie ist so oder so nach der Abstimmung nicht abgeschlossen. Es ist einfach schade, dass sie von Befürwortern und Gegnern auf einem so tiefen Niveau geführt wird.

     
  13. DDH, 30. Mai 2008, 17:35
  14. philipp, 2. Juni 2008, 21:00

    Ich finde Christian’s Artikel ausgesprochen gut, die Argumentation ist durchwegs stichhaltig. Das mit der “Peinlichkeit” der Verfahren trifft einfach nur gerade ins Schwarze. gelebte Vernunft. Was soll ich dazu beifügen ?

     
  15. Dietmar, 14. Juni 2008, 11:12

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