Blogging gegen Musiksteuern!

Eigentlich kann ich mich bloss meinem Vorschreiber (?) anschliessen: die Aktion des SKS gegen die neue Zwangsabgabe auf digitale Abspielgeräte und Festplattenrecorder muss unterstützt werden!

Nun, was wäre angebrachter als eine blog-Kampagne zur Unterstützung des SKS in dieser Angelegenheit? Schliesslich muss nur jeder blog-Leser bis zum 31. August ein Email an den SKS schicken, und das kann sie mit zwei Clicks hier tun!

Um die Reichweite der Kampagne zu multiplizieren, soll bitte jeder Blog-Betreiber diese Möglichkeit ebenfalls nutzen. Das geht ganz einfach, indem der folgende Code in einen Blog-Beitrag kopiert wird:

<a href="mailto:mp3@konsumentenschutz.ch?subject=freilich.ch gegen Musiksteuer!&#038;body=Sehr geehrter Herr Parteipräsident%0ASehr geehrte Frau Parteipräsidentin%0A%0AHiermit fordere ich Sie auf, das Urheberrechtsgesetz so zu ändern, dass Abgaben auf digitalen Abspielgeräten und Festplatten-Recordern nicht mehr möglich sind. Es liegt in Ihrer Hand, die Abgabe zu verhindern, die vom Bundesgericht aufgrund unklarer Gesetzeslage beschlossen wurde. %0a%0aBesten Dank für Ihr Engagement!%0aDer Absender" rel="nofollow">Mit zwei Clicks ist es schon getan!</a>
Halali!

7 Kommentare:

  1. Mats, 24. Juli 2007, 23:45

    Zugegeben, ich bin gerade in einer Übergangsphase, was die Liberalität betrifft. Ich weiss nicht, ob sich dieses Problem mit liberalen Gesetzen vernünftig regeln lässt.
    Energieproblematik, und die Zeit drängt. Es ist eher 5 nach 12, als 5 vor 12!

     
  2. gügi, 27. Juli 2007, 3:21

    und wenn schon…wenn ich innerhalb einer stunde in london bin, deck ich mich halt dort mit dem ipod ein. im übrigen: die bizarren ansichten der rechtinhaber:
    http://www.artfilm.ch/extra/Reflexe%20-%2012.07.2007.mp3

     
  3. Thomas, 29. Juli 2007, 20:00

    Für Liberale sollte das Privateigentum zentral sein. Geistiges Eigentum ist Privateigentum. Die Aushöhlung von Urheberrechten ist der erste Schritt zur Abschaffung des Privateigentums. Es gibt keinen rationalen Grund, mit Hilfe eines falsch verstandenen Cartesischen Dualismus’ das Privateigentum am metaphysischen Begriff des Materiellen festzumachen und von geistigen Produkten künstlich abzutrennen. Damit würde schliesslich auch das Bankgeschäft ad absurdum geführt.

     
  4. Christian Dreyer, 29. Juli 2007, 20:38

    Das Bankgeschäft? Was hat das denn nun mit dem Bankgeschäft zu tun??

    Was das Privateigentum angeht: Selbstverständlich. Zum Erwerb desselben muss ich aber nur einmal bezahlen. Daher betrachte ich mit dem künftigen Erwerb eines digitalen Abspielgeräts sämtliche anderen Rechte als abgegolten …

    Und, “gügi”, Deinen Ansatz empfehle ich selbstverständlich auch jedem Käufer ab dem 1. September. Das heisst aber noch lange nicht, dass wir diese unsinnige Regelung einfach schlucken müssen, oder?

     
  5. Christian Hoffmann, 30. Juli 2007, 1:58

    @thomas:

    Es gibt keinen rationalen Grund, mit Hilfe eines falsch verstandenen Cartesischen Dualismus’ das Privateigentum am metaphysischen Begriff des Materiellen festzumachen und von geistigen Produkten künstlich abzutrennen.

    Oh doch - dafür gibt es reichlich Gründe:

    http://www.tomgpalmer.com/papers/palmer-morallyjustified-harvard-v13n3.pdf

    http://www.mises.org/journals/jls/15_2/15_2_1.pdf

    Aber ganz davon abgesehen stimme ich Christian D. zu - auch die Akzeptanz des geistigen Eigentums legitimiert noch lange nicht die hier lobbyistisch auf Kosten der Bürger durchgedrückte Abzocke.

     
  6. Ray Kroebl, 5. August 2007, 15:36

    Im Sinne eines Trackbacks:

    Ich teile Christian Dreyer’s Meinung weitestgehends und habe auch auf meinem Blog zum Widerstand (mittels Mail an die SKS) aufgerufen. Zwar habe ich noch nicht viele Leser, aber das kann ja noch werden. ;-)

     
  7. Thomas, 30. August 2007, 23:43

    Ich hoffe, Sie haben den exzellenten Artikel in der NZZ vom Montag, Seite 8, von Ernst Brem gelesen. Der Titel hiess: «Die Abgabe auf leeren Tonträgern ist effizient».

    «Die von den Konsumentenschutzorganisationen geforderte ersatzlose Abschaffung der Leerträgervergütung auf MP3-Speichern und Harddisc-Recordern verstösst laut dem Autor gegen internationale Konventionen. Falls das Parlament bei der Revision des Urheberrechtsgesetzes dieser Forderung dennoch entspräche, müsste seiner Ansicht nach das private Kopieren von CD, DVD, Radio- und Fernsehsendungen weitgehend verboten werden.»

    Aus dem Artikel:«Um den internationalen Abkommen ohne Leerträgerabgaben beizutreten, müsste der Download ab illegalen Quellen verboten werden. […] Der strafrechtliche Rechtsschutz wäre massiv auszubauen. So überlegt man sich in den USA zurzeit Strafdrohungen bis zu 20 Jahren Gefängnis für Urheberrechtsverletzungen. […] Will man mögliche Doppelzahlungen im Einzelfall verhindern, so muss dafür gesorgt werden, dass wenigstens einmal richtig bezahlt wird.» Alles andere wäre nämlich Diebstahl an geistigem Eigentum.

    «Die Mehrheit der Kulturschaffenden hält die Beibehaltung der heutigen Lösung für die bessere und zukunftsträchtigere Variante. Sie dürfte wesentlich billiger zu stehen kommen als der bei einer Kriminalisierung der Verbraucher notwendige Ausbau des Justizsystems, welches Hunderte von Strafrechtsfällen zu bewältigen hätte.» Dem ist nichts hinzuzufügen.

     

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