Debatte Peter Ulrich/ Robert Nef
Der "Streit" zwischen Professor Peter Ulrich und mir war wohl für viele weniger dramatisch als sie es erwartet hatten. Schade, dass die Publikumsdiskussion von einem Anarcho-Kapitalisten eröffnet worden ist. Es war dann für meinen Kontrahenten um so leichter, sich als moderater Sozial-Liberaler der vernünftigen Mitte zu profilieren. Ich frage mich allerdings manchmal, warum die marktskeptischen "Bürgerrechts-Liberalen" so viel wert darauf legen, als "liberal" bezeichnet zu werden. Ehrlich gesagt sehe ich überhaupt keinen wesentlichen Unterschied zu den Sozialdemokraten, die doch heute auch für einen etatistisch gezähmten Markt und einen durch demokratisch abgesegnete Umverteilung ausgleichend-gerechten Staat sind. Wahrscheinlich sind wir an einem Punkt, wo das, was früher "sozialdemokratisch" hiess, ""liberal" genannt wird, und das was früher "liberal" war, "neoliberal". In den USA ist dies schon seit Jahren so, nur wird dort statt "neoliberal" der Begriff "libertarian" gebraucht, der hierzulande immer noch ein Schimpfwort ist, mit dem man jemanden ins Sektiererische abdrängen will. Meine Analyse des prinzipiellen und des graduellen Unterschieds zwischen Ulrich und Nef konnte ich aus Zeitgründen nicht mehr vortragen. Hier ist die Kurzfassung: Eine klare Grenzlinie gibt es für mich nur zwischen jenen, die überhaupt keinen Staat wollen (Anarchisten) auf der einen und jenen die nur Staat wollen (Total-Etatisten) auf der andern Seite. Alles andere dazwischen dreht sich um "Mehr" oder "Weniger" und "Wo Mehr" und "Wo Weniger" Staat. Die Ulrich/Nef Debatte ist eindeutig innerhalb dieses „mittleren Bereichs“. In diesem Diskurs gibt es zwei Ausgangspositionen: Beweislast bei jenen, die Freiheit einschränken wollen (strict liberals, negative Freiheit), oder Beweislast bei jenen, die Freiheit als "Recht auf etwas" einfordern (loose liberals, positive Freiheit). Wenn die Freiheit ein vom Staat eingeräumtes verliehenes Recht ist, ein Zugeständnis des Staates, kommt man automatisch zur zweiten Art der Beweislastregelung, die aus meiner Sicht mehr etatistisch als liberal ist und jenen Punkt markiert, wo die etatistischen Elemente gegenüber den anarchistischen Elementen definitiv überwiegen. Wer die Beweislast bei den Einschränkern und Intervenienten fixiert, ist m.E. liberal, und die Unterschiede sind dann graduell und liegen in den Argumenten und Begründungen für "mehr Staat" bzw."weniger Staat". Das Subsidiaritätsprinzip ist diesbezüglich allerdings ambivalent, weil es die Frage nach der politischen Beweislast zugunsten oder zu Lasten des jeweils Kompetenten offen lässt. Liegt sie beim Zentrum oder bei der Peripherie? Nach schweizerischem Verständnis liegt sie bei der kleineren bzw. privateren Ebene. Wer etatisieren bzw. zentralisieren will, trägt die politische Beweislast, und wer sich gegen Privatisierung und Dezentralisierung wehrt, ebenfalls. Ich sage aber nicht, dass es, selbst aus liberaler Sicht, nicht möglich sei, solche Beweise zu führen.
Dies noch als kleiner Nachtrag.
Die Tonbandaufnahme der beiden Einleitungsbvoten ist publiziert auf
www.libinst.ch unter Audio

Bin eher der Meinung Freiheit ist ein gottgegebenes Recht (auch wenn das etwas “amerikanisch” klingt), also nicht etwas, was einem der Staat oder irgendeine Person verleihen kann.
Freiheit kriegt man nicht geschenkt: sie muss ergriffen und gegebenenfalls verteidigt werden. Ich halte die Auffassung für unrealistisch, dass jemand unfrei geboren wird und dann irgendwann von jemand anderem die Erlaubnis erhält: “so jetzt darfst Du frei sein.”
Erlaubnis, frei zu sein, kann man ja nur von jemandem erhalten, der Macht hat - also die Freiheit anderer einschränkt. Und indem diese Person eine Erlaubnis zur Freiheit erteilt, übt sie Macht auf denjenigen aus, dem sie Freiheit “gewährt”. Die Erlaubnis zur Freiheit ist schlicht ein Widerspruch.
Wer Freiheit als ein vom Staat verliehenes Recht ansieht, gesteht dem Staat aber genau so etwas zu. Mit anderen Worten: der Staatsliberalismus ist nichts als Heuchelei.
Liberalismus bedeutet Eigenverantwortung, mündige Bürger, Eigeninitiative, Individualismus. Aber sicher nicht ein Recht, das von einer Regierung geschenkt wird.
Auch ich fand die Veranstaltung - wie eigentlich sämtliche bisher von mir besuchte Libinst-Mittagsgespräche - sehr gelungen und instruktiv. Mich erstaunt es sowieso immer wieder, was Robert Nef und Bernhard Ruetz so alles auf die Beine stellen. Wenn ich das auf private Zuwendungen angewiesene Zürcher Institut nur einmal mit den fiskalkleptokratisch finanzierten aber gleichwohl schnarchnasigen Regionalbüros der deutschen “Friedrich-Naumann-Stiftung” vergleiche, wo trotz üppiger Budgets geistige Grundlagenarbeit in aller Regel zugunsten von profaner Parteiarbeit vernachlässigt wird, muß ich den Freiheitsfreunden in der Schweiz schon ein riesiges Kompliment machen!
In der Sache fand ich natürlich, daß Prof. Ulrich, so sehr er sich subjektiv auch für einen Liberalen halten mag, im Grunde schimmerlos ist über die eigentumstheoretischen Fundamente des Liberalismus. Seine “Mitte”-Position zwischen Markt und Staat ist geradezu abenteuerlich. Bei ihm stimmen schon die Prämissen nicht, folglich kommt er auch zu völlig schrägen Ergebnissen und politisch höchst fragwürdigen Schlußfolgerungen. Wie Konfuzius sagt: Mit einem krummen Lineal läßt sich kein gerader Strich ziehen.
An ihm läßt sich, und das macht die Auseinandersetzung mit ihm so fruchtbar, geradezu exemplarisch ablesen, wohin ein “pragmatischer” Treibsand-Liberalismus führt, der keine klar definierten Begrifflichkeiten (Freiheit, Zwang, Willkür etc. ) mehr kennt und theoretische Inkonsistenzen zum Programm erhebt. Nicht von ungefähr beruft sich Ulrich ja auf John Stuart Mill, jenen großen aber zugleich verhängnisvollen utilitaristischen englischen Denker, an dem sich sehr schön studieren läßt, wie ein zusammenhangloses Denken, welches keinen klaren inhärenten Kompaß hat, immer weiter vom Kurs abkommt.
Amüsant fand ich Ulrichs Zwischenbemerkung, Hayek sei gar kein Liberaler. Zumindest in diesem Punkt hätte ihm Hans-Hermann Hoppe (www.HansHoppe.com), spiritus rector der Anarchokapitalisten, unumwunden zugestimmt; der nämlich sieht in Hayek, der in “Die Verfassung der Freiheit”, Bd. 3, eine ganze Liste von Aufgaben des “Leistungsstaates” definiert, einen “rechten Sozialdemokraten”.
Was not tut, ist eine klarere Trennschärfe zwischen einem losen, man könnte auch sagen “verwahrlosten” Liberalismus, wie er im akademischen Establishment gepflegt wird (wo man schon seit einem Vierteljahrhundert die abstrusen Theorien von John Rawls wiederkäut) und einem stringenten Liberalismus, der weiß, worauf es ankommt und an seinen Essentials festhält, statt seine Urteilskraft und seine Identität den tagespolitischen Zweckmäßigkeiten zu opfern. Hier hat Anthony de Jasay (www.DeJasay.org)mit seinem Werk “Liberalismus neu gefaßt - Für eine entpolitisierte Gesellschaft” (Propyläen Verlag Berlin, 1995) den Weg freigelegt, in dem er sechs eingängige und für Liberale unbestreitbare Grundbausteine aufstellte:
1) Einzelpersonen, und nur sie, können wählen (Individualismus).
2) Einzelpersonen können für sich, für andere oder für beide wählen (Politik).
3) Der Sinn der Wahl besteht darin, die präferierte Alternative zu wählen (Nicht-Dominanz).
4) Versprechen sind zu halten (Vertrag).
5) Wer zuerst kommt, mahlt zuerst (Priorität).
6) Alles Eigentum ist privat (Ausschluß).
Das De Jasay-Buch ist übrigens bei der Naumann-Stiftung (www.fnst.org) noch erhältlich, innerhalb Deutschlands sogar gratis!
post scriptum:
Ich habe beim Liberalen Institut ein paar Exemplare von “eigentümlich frei”, dem publizistischen Flaggschiff der authentischen Freiheitsfreunde im deutschsprachigen Raum, hinterlegt. Wer also noch Interesse hat, kann sich sicher noch eines im Lyceumclub abholen, solange der Vorrat reicht. Schwerpunktthema diesmal: Gold und Silber!
Ich würde Hr. Nef hier an einer Stelle widersprechen: M.E. existiert ein politisches Kontinuum zwischen Minimalstaatlern und Kommunisten - die Frage ist hier ja bloss: Wievel Staat darf es sein?
Die wahre Trennlinie liegt also nicht zwischen Anarchisten und Kommunisten, sondern zwischen Etatisten und Nicht-Etatisten. Letztere (also die “Anarchisten”) erkennen das Mittel der Politik/des Staates, den Zwang, nicht als legitim an. Es kann hier (wie Prof. Hoppe ja völlig zu Recht sagt) in den Prinzipien keine Kompromisse geben. Dass man als “Anarchist” in der poltischen Realität etwa aus Pragmatismus mal z.B. eine Steuersenkung politisch unterstützt, bliebe davon ja völlig unberührt.
Unter diesem Gesichtspunkt habe ich für einen “marktskeptischen Liberalen” (was für ein Unwort!) wie Prof. Ulrich kaum Sympathie - wenn Prof. Ulrich sein politisches Konzept auf einen Schlag durchsetzen könnte, wäre doch die Schweiz immer noch kein liberales Land - weit davon entfernt. Man muss sich hier schon die Frage stellen, ob die ideologischen Differenzen tatsächlich nur marginal sind? Welche Vorteile würde das politische Programm “Ulrich” dem Freiheitsfreund tatsächlich bringen? Ich kann eigentlich keine entdecken…
Nach dieser Diskussion sollte man tun was man schon lange tun sollte: die Unbennung des liberalen Instituts in “libetäres Institut”.
Zum Zwang: Jeder kann selbst entscheiden ob er Bürger dieses Staates sein möchte. Er kann jederzeit in eine Bananrepublik auswandern.
Es braucht den Staat und es braucht die Marktwirtschaft. Was wir nicht brauchen, ist willkürliche Machtausübung durch den Staat oder die Marktwirtschaft. Wir können noch lange darüber streiten, wie viel Staat und wie viel freien Markt wir brauchen. Wir werden nie zu einem Ende kommen. Meine «liberale» Antwort auf diese Frage ist: Es braucht aufgeklärte Bürger und eine vitale, selbstorganisierte Zivilgesellschaft, die den Mächtigen in der Politik und Wirtschaft auf die Finger schaut.
Zitat von Andreas Hofmann:
“Zum Zwang: Jeder kann selbst entscheiden ob er Bürger dieses Staates sein möchte. Er kann jederzeit in eine Bananrepublik auswandern.”
‘Dann geh doch ‘rüber!’ sagte man auch vorzeiten zu Kritikern bundesdeutscher Missstände.
@Andreas Hofmann: Wo um alles in der Welt gibt es eine “Bananenrepublik”, die Freiheits- und Eigentumsrechte tatsächlich anerkennt?? Im Übrigen: Selbst wenn es eine solche gäbe, warum sollte ich mein legitimes Eigentum aufgeben und der Gewalt weichen? Ich versuche lieber weiterhin vor Ort die Kräfte der Freiheit zu stärken
@Christian Schenkel: Meine minimalstaatliche Antwort: Es braucht in der Tat aufgeklärte Bürger, die hinter der verführerischen Fassade des Staates die Gefahren erkennen (Hr. Nefs Ausführung zur Metaphysik des Staates fand ich in dem Zusammenhang hervorragend). Es braucht ausserdem kontrollierbare kleine politische Einheiten (Stichwort Wettbewerbsföderalismus). Die Schweiz ist m.E. vor allem aus diesen zwei Gründen noch ein relativ freiheitliches Land: Non-Zentralismus und eine gesunde, tief verwurzelte Staatsskepsis. Auf Konstitutionalismus (Gewaltenteilung, Bürgerrechte etc. pp.) würde ich in dieser Hinsicht nicht setzen…
Ich denke aber schon, dass man als Staatsskeptiker ein positives Gegen-Modell bieten können muss, und das ist nunmal der Markt.
Die Libertären auf der Suche nach einem Führer.
Der Nährboden der Aufweichung der klaren Begrifflichkeit wird mit System betrieben.
Nachdem die Libertären den Begriff Liberalismus systematisch ad absurdum führen, kommt Phase 2, die Unbennung von liberalem Institut zu libertäres Institut, was mit dem Namen www.libinst.ch bezeichnenderweise leicht zu bewerkstelligen ist.
Die Rechtmässigkeit des Staates in Frage zu Stellen ist so alt wie die Versuchung Staatsstreiche durchzuführen. Die systematische Diskreditierung des Rechtsstaates und das sägen an der Legitimation als Cavaliersdelikt ist altebekannt. Dabei ginge es ganz anders. Die Konstruktive Haltung die dem Liberalismus zu eigen steht der destruktiven Haltung der Libertären diametral gegenüber. Während die Libertären den Staat als Ganzes in Frage stellen, sind Liberalen bestrebt den Staat besser zu machen, was einen schlankeren Staat nicht ausschliesst.
Andreas, kannst Du Belege liefern für Deine m.E. völlig haltlose Behauptung, dass wir hier die Legitimation des Rechtsstaates grundsätzlich in Frage stellen? Natürlich gibt es eine Gruppe von anarchistisch-libertär (!) orientierten Kommentatoren auf freilich, aber mindestens auf Autorenseite kenne ich niemanden, der die praktische Notwendigkeit des Staates grundsätzlich bestreitet, wenn auch als second best.
Deine Position bezüglich Auswanderungsoption ist absolut zynisch und menschenverachtend. Im heutigen Völkerrecht ist das Individuum nach wie vor “Eigentum” eines Völkerrechtssubjekts, daher besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf Erlangung einer neuen Staatsbürgerschaft oder auch nur Mobilität.
Dennoch haben auch die Herren von der SED seinerzeit Deine Ansicht eine Zeitlang geteilt. Als dann aber zu viele Menschen mit den Füssen abzustimmen begonnen haben, sahen sie sich gezwungen, eine Mauer zu bauen.
@ Christian Dreyer
Genauso zynisch wie Auswanderunsoption empfinde ich dann den Arbeitgeber, der den Mitarbeitenden, die den Teuerungsausgleich wollen, sagt, sie sollen woanders arbeiten.
Innerhalb der EU haben wir Personenfreizügigkeit, alle, die mit der Schweiz nicht zufrieden sind, können jederzeit in ein anderes EU-Land - falls sie dort Arbeit finden.
@ Christian Dreyer
Ich sehe nicht ein, weshalb man vom Staat als second best-Lösung spricht, wenn die beste Lösung eine irreale Utopie ist. Da unterliegst du einem Kategorienfehler.
Man soll nicht Utopien nachtrauern, sondern die realen Gegebenheiten verbessern. In diesem Sinne interpretiere ich Liberalismus gleich wie Andreas Hofmann.
@Christian Schenkel: Auch wenn ich nicht angesprochen war… Warum ist die Verweigerung einer Gehaltserhöhung so generell “zynisch”? Ich dachte immer, auch ein Arbeitsvertrag sei eine freiwillige Übereinkunft zweier souveräner Subjekte…
@Christian H.
Genau gleich ist die Verfassung eines Staates eine Übereinkunft zwischen souveränen Subjekten…
Die Analogie besteht in der Macht- und Abhängigkeitsverhältnissen.
Die Analogie ist nicht völlig aus der Luft gegriffen, auch wenn ich mir nicht bewusst bin, perösnlich einen Vertrag mit dem Staat abgeschlossen zu haben.
Was aber schon stimmt, dass ich mir dank unserem (finanz-)föderalistischen Aufbau jene Gemeinde bzw. jenen Kanton aussuchen kann, bei der der Preis (Steuern, Gebühren) mit den Leistungen am besten übereinstimmt. Genauso wie der Angestellte das Recht hat, eine Lohnerhöhung zu beantragen, muss es doch erlaubt sein, für eine Steuersenkung zu plädieren. Und wie die Firma damit rechnen muss, dass sie gute Arbeiter verliert, wenn sie nicht wettbewerbsfähige Löhne zahlt, muss der Staat damit rechnen, gute Steuerzahler zu verlieren, wenn das Preis-/Leistungsverhältnis nicht mehr stimmt.
Die Grenzen der Analogie liegen darin, dass der Arbeiter in der Regel viel mehr Optionen hat: Nicht nur gibt es viel mehr Firmen als Länder/Kantone/Gemeinden (die zudem oft ein Steuerkartell bilden), er kann z.B. auch eine eigene Firma eröffnen und dort die Arbeitsbedingungen nach eigenem Gusto einrichten. Dagegen kann ich nicht ein Grundstück erwerben und darauf meinen eigenen Staat errichten.
Dieser thread bzw. mein Kommentar bewegt sich auf der abstrakten Modellebene, daher auch die grundsätzlichen Aussagen über die nicht existierende Auswanderungsoption. Die Spezialfälle EU Freizügigkeit oder innerstaatlicher (Finanz)föderalismus sind daher auf dieser Ebene m.E. nicht massgeblich.
Christian H., was den Vertrag als eine freiwillige Übereinkunft zweier souveräner Subjekte betrifft: es ist aus früheren Diskussionen bekannt, dass Christian S. die der Vertragstheorie zugrundeliegende Prämisse der Machtgefälle-freien Freiwilligkeit der Uebereinkunft nicht akzeptiert. Er sieht sich bei jedem Vertragsabschluss als Untertan der Gegenpartei, wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe.
@Christian Dreyer
Nun, dass ich mich immer als Untertan ansehe, habe ich nicht gesagt.
Ich habe gesagt, dass Regeln nur existieren können, wenn eine Instanz die Regeln bestimmt und eine andere Instanz diese akzeptiert - oder umgekehrt. Es braucht immer zwei Instanzen für eine Regel. Ich habe das ganze auf eDemokratie.ch nochmals aufgefächert.
P.S.
Ich nehme erleichtert zur Kenntnis, dass du deine mentale Bandbreite doch etwas zu beanspruchen beginnst (Zitat Dreyer aus dem Posting “Der Markt als natürliche Ordnung”: “Normalerweise diskutiere ich übrigens nicht gerne auf diesem abstrakten Niveau, weil solchem Diskurs i.d.R. der tagespolitische Handlungsbezug völlig abgeht, was aus meiner Sicht eine Verschwendung von (mentaler) Bandbreite darstellt.”)
@Christoph Klichenmann: Ich stimme weitgehend zu, würde Deine Beobachtung aber noch etwas zuspitzen - Der Unterschied zwischen einer Marktübereinkunft und dem Verhältnis Subjekt-Staat ist nicht nur die Bandbreite der Optionen. Nur der Staat kann sein Gegenüber tatsächlich zu einer Übereinkunft zwingen. Wie Hr. Nef in besagter Veranstaltung erwähnte: Nestlé kann niemanden zwingen, ihre Produkte zu kaufen oder für sie zu arbeiten. Der Staat dagegen schon (versch. Monopolangebote wie Strassenbau, oder z.T. Bildung sowie etwa der Militärdienst).
Dennoch ist Wettbewerbsföderalismus sicher begrüssenswert.
@Christian Schenkel: Ich will hier jetzt keinen Nebenkriegsschauplatz eröffnen, aber nach einem Blick auf Deinen Blog erscheint mir Deine Position immer noch widersprüchlich zu sein. Es mag ja sein, dass auch im Tausch einer die Regeln aufstellt - aber damit der Tausch stattfindet, muss der andere diese Regeln eben erst akzeptieren. Er MUSS sie aber nicht akzeptieren, und kann den Tausch insgesamt einfach ablehnen. Insofern stimmt Webers Definition von Macht - im Tausch wird der Wille des einen eben nicht gegen den Willen des anderen durchgesetzt. Das Tauschverhältnis ist deshalb eben KEIN Machtverhältnis (Wobei hier zu fragen wäre, wie “Widerstreben” definiert werden soll…)
Hardy Bouillon hat zu Recht darauf hingewiesen, dass Freiheit nicht nur die Freiheit zu wählen ist, sondern auch immer die Meta-Freiheit, die Wahl an sich ablehnen zu können, umfassen muss.
Damit schliesst sich auch der Kreis zu meinem vorherigen Kommentar: Der Staat mag ja eine Wahlfreiheit lassen (etwa den Standortwechsel), aber er lässt nie die Meta-Freiheit (die sogenannte Exit-Option).
Da muss ich widersprechen: die Exit-Option besteht doch bereits darin, dass man aus dem Staat auswandert. So lange wir noch Nationalstaaten haben, ist diese Exit-Option sehr wohl vorhanden. Wahlboykotte nützen ja nix: sie stärken die Etatisten und die Regierungen.
Problematisch wird erst die Internationalisierung des Staats durch die Europäische Union oder andere internationale Bündnisse, die den Nationalstaat schwächen wollen. Dann fällt nämlich auch die letzte Option, das “Abstimmen mit den Füssen” weg.
Solange es aber nationale Regierungen gibt, die gegeneinander im Konkurrenzverhältnis stehen, hat man noch den Wettbewerb unter den Regierungen bspw. was Steuergelder anbetrifft. Dadurch werden auch die grössten Egozentriker in den Regierungspalästen wenigstens ein bisschen diszipliniert - und sei es nur aus eigensüchtigem Gewinnstreben heraus.
Fällt aber mal dieser Wettbewerb weg, (Stichwort: Steuer-”Harmonisierung”, EU-Beitritt etc.) dann hat die “Einheits”-Regierung keine von aussen kommende Macht mehr, die sie zu demokratischem Verhalten diszipliniert - ausser der Möglichkeit des Bürgers, Oppositionsparteien zu wählen, was aber unter Umständen auch nicht unbedingt eine optimale Lösung ist.
Deshalb wäre es unbedingt wünschenswert, dass auf internationaler Ebene der Nationalstaat und auf nationaler Ebene der Föderalismus erhalten bleibt. Mit anderen Worten: Demokratie braucht ein anständiges Subsidiaritätsprinzip.
Nicht wirklich, Konstantin: Die Exit-Option existiert nicht systematisch, d.h. als Bürger eines Landes hast Du völkerrechtlich grundsätzlich keinerlei Rechtstitel, in einem anderen Staat aufgenommen zu werden, geschweige denn, dessen Bürgerrecht zu erhalten. Wenn ich aus politischen Gründen auswandern wollte, würde ich konsequenterweise auch meine Staatsbürgerschaft abgeben wollen.
Ich beharre auf dieser systematisch globalen Sichtweise, weil wir hier auf der Modellebene diskutieren. Dass in der realen Welt ein grosser Teil der Staaten freiwillig Migrationsmöglichkeiten (nota bene nur für einen kleinen Teil der Weltbevölkerung) geschaffen haben, tut der Kernaussage keinen Abbruch. Grundsätzlich und grossmehrheitlich bist Du als Staatsbürger deinem Staat auf Gedeih und Verderb ausgeliefert. Der vermeintliche konzeptionelle Ausweg über die Exit-Option ist daher zynisch & menschenverachtend. QED
Die Abstimmung mit den Füssen ist keine Exit-Option: Die Exit-Option wäre es, ohne eine Verletzung der eigenen Rechte auf die Kooperation mit dem Staat verzichten zu können. Dies kann jedoch auch im Wettbewerb der Nationalstaaten niemand. Der Mensch, der im Umgang mit dem Staat seine “Meta-Freiheit” ausüben will, wird massiv in seinen Rechten verletzt (er wird entweder mit Geld- oder gar mit Freiheitsstrafen belegt, oder er muss sein legitimes Eigentum, v.a. an Grund und Boden, aufgeben, um dem Staat ausweichen zu können).
Als Gegenbeispiel: Angenommen, Du arbeitest für die Swisscom, diese verlangt plötzlich von Dir, zum halben Lohn zu arbeiten. Wenn Du dazu nicht bereit bist, wirft sie dich entweder ins Gefängnis, oder zwingt dich, Hab und Gut zu packen, und nach einer Bleibe in einem anderen Land zu suchen. In einem solchen Verhältnis bist Du offensichtlich nicht frei!
Naja, der Vergleich mit dem Arbeitgeber ist da a priori nicht wirklich gegeben: wenn ich nicht mit der Unternehmenspolitik nicht einverstanden bin, suche ich mir einen anderen Arbeitgeber. Normalerweise gibt es da keine Hindernisse: Meinen bisher erwirtschafteten Lohn darf ich behalten.
Beim Staat gibt es auch die Möglichkeit, sich einen anderen Staat zu suchen, wenn die Regierung mir absolut nicht passt. Allerdings ist die Wahrung des Eigentumsrechts noch völkerrechtlich häufig problematisch, so dass der Wechsel des Heimatstaates nicht so einfach vonstatten geht wie ein Arbeitgeberwechsel.
Allerdings gibt es doch auch für diese Situation Auswege: bspw. die erhöhte Mobilität von Kapital und Arbeitskräften durch entsprechende Freizügigkeitsabkommen.
Es wäre bspw. möglich, sein Vermögen ausser Landes zu schaffen und dort zu besteuern, um anschliessend auszuwandern und anderswo zu arbeiten. Aus Eigeninteresse wird keine Nation der Welt fremdes Steuergeld ablehnen.
Deshalb plädiere ich sehr für globale Freihandelsabkommen, die den freien Austausch von Kapital und Arbeitskräften ermöglichen. Gleichzeitig muss aber der Nationalstaat aufrechterhalten werden, damit die Regierungen in ihrer Macht durch die unsichtbare Hand des Wettbewerbs eingeschränkt werden.
Eine Europäische Union bspw. hat deshalb in erster Linie eine Wirtschaftsunion zu sein und nicht ein politisches Staatenbündnis mit Verfassung und Einheitsregierung.
Des weiteren wäre es wünschenswert, wenn die Wahrung des Eigentums bei gleichzeitiger Mobilität von Personen eine völkerrechtliche Verankerung fände.
Keine Regierung der Welt darf Enteignungen vornehmen. Wenn ein Staat den Schutz des Eigentums sowie der individuellen Freiheitsrechte nicht mehr wahren kann, hat er seine Legitimation verwirkt - unter solchen Umständen wäre aber auch Revolution und Gewalt gegen die Regierung durchaus gerechtfertigt (bspw. gegen sozialistische oder faschistische Diktatoren).
Wir müssen uns ja auch bewusst werden, dass es leider noch viele diktatorische Staaten auf der Welt gibt. Inwiefern es menschenverachtend sein soll, den Staat derart kritisch zu hinterfragen, kann ich nicht abschliessend beantworten, aber Fact ist, dass wir mindestens auch die demokratische Mitbestimmung der Bürger als ein Menschenrecht anerkennen müssen.
@ Christian H.
Leider kenne ich die Wahrheit nicht. Mein Denken ist nur ein andauernder Versuch, mich ihr zu nähern, indem ich möglichst widerspruchsfrei zu denken versuche. Wenn du mich also auf konkrete Widersprüche in meinen Postings hinweist, dann danke ich dir.
Es scheint ein Missverständnis vorzuliegen: Ich habe die Möglichkeit, einen Tausch abzulehnen, nie bestritten.
Ich habe immer nur gesagt, dass es für regelfolngendes Handeln, der institutionalisierte Tausch ist ja ein regelfolgendes Handeln, jemand braucht, der die Regeln vorschlägt und jemand, der die Regeln akzeptiert. Alles andere wäre privates Handeln, das für einen dritten keine Sinn ergibt. Das Festsetzen der Regeln kann auch ein Aushandeln sein. Aber am Schluss steht immer ein Vorschlag und eine Akzeptanz.
Bei der Notwendigkeit von Freihandel und Föderalismus etc. sind wir uns einig. Bezüglich der Exit-Option kommen wir aber offenbar nicht viel weiter
Es ist doch so: Wenn ich die Zusammenarbeit mit einem Staat ebenso ablehnen könnte, wie mit einem Arbeitgeber (d.h. mir einfach einen anderen suchen könnte), dann wäre dieser Staat doch kein territorialer Gewaltmonopolist mehr - er hätte Konkurrenz und müsste sich im Sicherheits-/Rechtssprechungsmarkt bewähren. Er wäre im heutigen Sinne gar kein Staat mehr.
In der Regel wird das territoriale Gewaltmonopol damit begründet, dass es notwendig ist, um “Recht und Ordnung” erhalten zu können. Ein Staat, der dies nicht mehr leistet, müsste entsprechend abgeschafft werden - da finde ich Deine Position logisch. (Der Staat würde sozusagen “vertragsbrüchig” - mit gaaanz dicken Gänsefüsschen, da ja nicht wirklich ein Vertrag existiert.)
Aber nochmal: Ein Staat, der Eigentums- und Freiheitsrechte respektiert, ist ein Widerspruch in sich! Ich sage ja nicht, dass wir deswegen alle gleich zu den Waffen greifen müssen, jeder sollte sich dessen aber bewusst sein. Würde der Staat Eigentums- und Freiheitsrechte respektieren, müsste er seinen Monopolanspruch aufgeben (s.o.)!
Schliesslich: Demokratische Mitbestimmung ist kein Menschenrecht! (Wie definierst Du “Menschenrechte”??)
Wenn Menschen in einem Staat leben, der in ihre Rechte eingreift, ist es wünschenswert, wenn sie über diese Eingriffe zumindest mitbestimmen können. Das Menschenrecht ist aber, sich vor solchen Eingriffen in erster Linie verteidigen zu können! Das Menschenrecht kann doch nicht sein, auch anderen Menschen in ihren Rechten herumpfuschen zu können (was das “Menschrecht” auf Demokratie implizieren würde…) Also wäre ich mit dem Begriff “(Menschen)Recht” sehr vorsichtig.
@Christian Schenkel: Ich würde eben an einem Punkt widersprechen - wenn Du sagst: “Aber am Schluss steht immer ein Vorschlag und eine Akzeptanz.” So gilt das eben für tatsächlich freie Kooperation (was wir den “freien Markt” nennen). Aber für das Verhältnis Staat-Bürger gilt das eben nicht. Der Bürger kann den Vorschlag des Staates nicht ablehnen.
Oder wie siehst Du das? Meinst Du auch, dass die “Möglichkeit”, auszuwandern hier ausreicht?
Könnte die Exit-Option vergrössert werden, wenn Staatsbürgerschaften handelbar sind? Diesen Vorschlag hat vor ein paar Jahren Gordon Tullock gemacht (Kyklos 1997, S. 251f. “Trading Citizenship”). Wollte Christian D. z.B. die britische Staatsbürgerschaft erwerben, müsste er bloss einen Briten finden (z.B. einen begeisterten Skifahrer), der bereit wäre, seine Staatsbürgerschaft gegen eine schweizerische einzutauschen. Der Preis für einen solchen Tausch ergäbe sich aus Angebot und Nachfrage.
Demokratie ist kein Menschenrecht. Die Grundrechte (Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, etc.) sind notwendige Voraussetzungen für Demokratie.
@ Christian H.
Mein letzter Kommentar hat sich auch auf wirtschaftliches Handeln, wie ich es in meinem aktuellen Beitrag auf eDemokratie.ch beschrieben habe, bezogen.
Der Bürger kann einen Vorschlag des Staates ablehnen. In der CH zum Beispiel, indem er das Referendum ergreift. In einer repräsentativen Demokraite macht er das, indem er die amtende Regierung abwählt.
Hier wird oft der “Staat” als ein unbändiger Dämon dargestellt. Bitte vergisst nicht, dass in einer Demokratie das Volk bestimmt, welchen Staat es hat. Also nicht gegen den Staat, sondern gegen das Volk wettern - wenn schon.
@Christian Schenkel: Dein Argument würde ich in beschränktem Masse für sehr kleine politische Einheiten mit direkter Demokratie gelten lassen. Das Problem ist aber grundsätzlich, dass Du hier einem kollektivistischen Fehlschluss unterliegst. Wer ist denn “das Volk”? Was heisst, “das Volk” kann ablehnen? Wenn 51% der Bevölkerung einen Regierungsanschlag annehmen, haben ihn doch 49% abgelehnt - was ist mit diesen Individuen?
Wenn ich dann beispielsweise an Deutschland denke, wird Deine Argumentation völlig absurd - ein Volk von 80 Millionen Menschen, keine direkte Demokratie, lediglich die Möglichkeit, vorab bestellte Listen eines Parteienkartells alle 4 (bald 5) Jahre zu bestätigen… Zu behaupten, das wäre Entscheidungsfreiheit wäre, wie wenn du einem Arbeitnehmer das Recht absprichst, zu kündigen, weil er doch schliesslich jeden Tag in der Kantine zwischen zwie Menüs wählen kann. Das finde ich schon etwas menschenverachtend…
Ich kann ausserdem auf “das Volk” nicht schimpfen, weil “das Volk” sich doch in Realität sein politisches System eben nicht ausgesucht hat, und dennoch jeden Tag durch es korrumpiert wird. Den Politiker, der das politische System aber bewusst und aktiv unterstützt, den kann ich in der Tat angreifen.
@ Christian H.
Jetzt weisst du, weshalb ich mich für mehr (direkte) Demokratie einsetze, weil sie die einzige realistische Alternative ist, um in einer politischen Gemeinschaft die persönliche Freiheit zu maximieren.
Indeed - what a wonderful concept!!
Aber ernsthaft: dieser Tullock-Vorschlag ist wirklich genial, und selbstverständlich würde die Exit-Option (in meinem Sinne - wohl nicht in C.H.s) wesentlich gestärkt daraus hervorgehen. Problematisch wird allerdings die Ratifikation der internationalen Konvention werden …
Hmm, wenn ich mir z.B. den Kurschart der deutschen Staatsbürgerschaft vorstelle, oder jenen der nordkoreanischen. Gibt’s da auch geregelte Märkte? Futures? Hedging??? Phantastisch!
Nicht nur würde die Exit-Option per se gewinnen … man stelle sich vor, unter welchen Druck die Politik der 51% kommen würden, wenn plötzlich die 49% einen ask-Preis stellen würden, z.B. nach den letzten Präsidentschaftswahlen in den USA …
Ach - ich würde so einen Handel schon auch begrüssen - als Schritt in die richtige Richtung