Dem geneigten Schweizer Leser sei einmal ein Blick auf den EU-Reformvertrag von Lissabon empfohlen (also den Vertrag, der zwar aus taktischen Gründen nicht mehr “Verfassung” heisst, aber dennoch alle ihre Inhalte teilt). Warum? Nun… darum zum Beispiel:
DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN, UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der grundlegenden Bedeutung, die die Einigung über den Beschluss des Rates über die Anwendung des Artikels 9c Absatz 4 des Vertrags über die Europäische Union und des Artikels 205 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zwischen dem 1. November 2014 und dem 31. März 2017 einerseits und ab dem 1. April 2017 andererseits (nachstehend “Beschluss” genannt) hatte, als der Vertrag zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft gebilligt wurde, HABEN SICH auf die folgende Bestimmung GEEINIGT, die dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beizufügen ist:
Einziger Artikel
Bevor der Rat einen Entwurf prüft, der entweder darauf abzielt, diesen Beschluss oder eine seiner Bestimmungen zu ändern oder aufzuheben, oder aber darauf abzielt, eine mittelbare Änderung seines Geltungsbereichs oder seiner Bedeutung zu bewirken, indem ein anderer Rechtsakt der Union geändert wird, führt der Europäische Rat vorab Beratungen über diesen Entwurf, wobei er gemäß Artikel 9 b Absatz 4 des Vertrags über die Europäische Union im Konsens entscheidet.
Damit ist doch wirklich alles gesagt. So einem Vertrag muss doch wohl jeder wohlmeinende Europäer zustimmen
Merke: Ein Staat, dessen Gesetze nicht durch seine Bürger verstanden werden können, verdient nicht die Bezeichnung “demokratisch”. Da lobe ich mir doch die Schweizer Verfassung, die schon jeder halbwegs interessierte 12jährige problemlos verstehen kann.