Archiv Juni, 2007

Organentnahme - wann möglich?

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat jedem Haushalt eine Broschüre zum neuen Transplantationsgesetz (TPG) geschickt. Auf dem Titelblatt - und gleichzeitig in einer Plakatkampagne - steht: “Art. 8: Der Wille der verstorbenen Person hat Vorrang vor demjenigen der nächsten Angehörigen.” In der Fachsprache nennt man dies “erweiterte Zustimmungslösung“, weil die Angehörigen einer Entnahme zustimmen können, falls ihnen kein gegenteiliger Wille des Verstorbenen bekannt ist. In den (seit Einführung des TPG ausser Kraft gesetzten) Richtlinien der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften wurde die “Widerspruchslösung” propagiert, d.h. eine Organentnahme war zulässig, solange der Patient keine gegenteilige Aussage (z.B. in einer Patientenverfügung) gemacht hatte. Die Wirkung dieser Richtlinie wurde aber durch ein Bundesgerichtsurteil stark eingeschränkt, da das Bundesgericht die Widerspruchslösung für verfassungswidrig erachtete. Im Kanton Baselland gilt zurzeit noch die sog. “Informationslösung”, d.h. die Organentnahme ist zulässig, solange kein Widerspruch durch die nächsten Angehörigen vorliegt, wobei diese über ihr Widerspruchsrecht zu informieren sind. Der entsprechend vor dem Tod kommunizierte Wille des Verstorbenen geht diesem Widerspruch aber vor. Der oben zitierte Werbespruch des BAG wiederholt also bloss, was bisher - zumindest im Kanton BL - schon galt.

Der entsprechende Paragraph 19 der Patientenverfügung ist allerdings ziemlich kompliziert (man könnte auch sagen unklar) formuliert. Und trotzdem ist diese Bestimmung noch drei Tage lang gültig - denn das eidgenössische TPG tritt erst am 1. Juli in Kraft. Auch wenn in der an alle Haushaltungen versendeten Broschüre auf S. 2 oben steht: “Das Gesetz ist seit dem 1. Juli 2007 in Kraft.”

Angewandte, authentische (… ‘genuin-liberale’ …) Liberale Politik?

… vom Original? Et bien voilà!

http://www.liberal.ch/index.php?id=elections_votations

 

 

Überraschend…

“Bauern gegen Freihandel.”

An manchen Tagen…

sollte man einfach keine Nachrichten lesen. Die Bauernlobby hat heute also auch noch was auf den vor-vorweihnachtlichen Gabentisch gelegt bekommen: Der Rahmenkredit für die Landwirtschaft in den Jahren 2008 bis 2011 wurde mal eben um 150 Millionen auf 13,65 Milliarden Franken aufgestockt.

Die grösste Ironie daran ist natürlich nicht, dass all dies auf Kosten der Verbraucher geht - daran sind wir ja gewohnt. Nein, die grösste Ironie ist, dass die Politik ausgerechnet im Agrarsektor plötzlich ihr Herz für Parallelimporte entdeckt:

Landwirte können künftig Dünger, Futtermittel und Saatgut, aber auch Traktoren und Melkmaschinen dort einkaufen, wo diese am billigsten sind. Das zollbegünstigte Importkontingent für Butter wird versteigert.

Noch ein Ärgernis

http://project.hml.nl/matra-newspaper/templates/subSilver/images/Newspaper.pngWeil’s wohl grad mal wieder so schön flutscht mit den Steuergeldern, haben heute die Schweizer Verlagshäuser auch nochmal 30 Mio. CHF geschenkt bekommen. Auf diese Summe einigten sich National- und Ständerat bei der “indirekten Presseförderung” über verbilligte Posttaxen. Der Nationalrat hatte hier ursprünglich sogar 80 Mio. CHF vorgesehen.

Man muss sich dies wirklich auf der Zunge zergehen lassen: Unsere Politiker erleichtern uns Steuerzahler also um satte 30 Mio. CHF pro Jahr, um sich die Zuneigung der örtlichen Presse zu erkaufen. Ich schätze von den betroffenen Zeitungen wird man hier keinen Protest erwarten können. Und vom Staatsrundfunkt wohl auch nicht. Hm, seltsam, da zieht der Bürger gegenüber dem Partikularinteresse doch mal wieder den Kürzeren. Aber keine Sorge, laut unseren Politikern geschieht mal wieder alles nur im Sinne des “Allgemeinwohls”…

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